Bei Ermittlungen im Zusammenhang mit IT-Straftaten werden die zugehörigen Rechner der Beschuldigten regelmässig sicher gestellt bzw. beschlagnahmt. Wenn sich am Ende herausstellt, dass der Verdacht sich nicht erhärtet hat und das Verfahren eingestellt wird, erhält der Betroffene sein Gerät natürlich zurück – aber da die Justiz mitunter langsam arbeitet, vergeht hierbei häufig viel Zeit.
Das Gerät ist dann regelmäßig nicht mehr das, was zeitgemäß ist oder man hatte durch Ersatzgeräte Kosten, die aufgefangen werden müssen. Entschädigungen in diesem Zusammenhang sind noch Neuland – wir haben für einen Mandanten hier Entschädigung geltend machen können. Eine Entscheidung mit Modellcharakter.
„IT-Strafrecht: 1164 Euro Schadensersatz für beschlagnahmtes Notebook“ weiterlesen

Ich bin als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht speziell im IT-Strafrecht tätig und berate rund um Cybercrime sowie das digitale Strafrecht und Wirtschafts-Strafrecht. Neben meiner Tätigkeit im IT-Recht bin ich im Strafrecht tätig mit inzwischen mehreren hundert Strafverteidigungen. Im zivilrechtlichen Bereich vertrete ich Sie im gesamten IT-Recht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht. Im Bereich der Vertretung von Opfern von Cybercrime bin ich nicht nur im digitalen Umfeld tätig, sondern auch im klassischen Bereich des Gewaltschutzes.