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Autor des Artikels: Jens Ferner (Diplom-Jurist)
Kurz-Link (für Zitate/Links): http://www.internet-strafrecht.com/?p=260
Dieser Artikel hat zur Zeit die Version: 261
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Artikel erstellt am Sonntag, Mai 9th, 2010 um 09:05.
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In der aktuellen April-Ausgabe der HRRS (4/2010, S.207ff.) findet sich ein Artikel von Tyszkiewicz mit dem Titel “Skimming als Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB?”? Im Ergebnis kommt die Autorin zur gleichen Erkenntnis wie der BGH (4 Str 93/09) vor kurzem: Jedenfalls mit Blick auf den Magnetstreifen kann der §202a StGB schon begrifflich nicht erfüllt sein. Interessant ist – neben der ausführlichen Analyse – aber auch die (zutreffende) Feststellung, dass diese Frage an sich in den nächsten Jahren überholt sein wird: Der Magnetstreifen wird vom EMV-Chip abgelöst, der im Bereich des §202a StGB eine ganz andere Rolle spielt.

Hinweis: Diese Frage habe ich mit Blick auf die Entscheidung des BGH hier bereits aufgegriffen.

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