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Übersicht über das Daten-Strafrecht

Das Daten-Strafrecht teile ich auf oberster Ebene in zwei Kategorien:

  1. Delikte bei denen es schwerpunktmäßig um die Verarbeitung von Daten in irgendeiner Form geht (”Das was man mit den Daten macht ist das Problem”)
  2. Delikte bei denen es schwerpunktmäßig um den Inhalt von Daten geht (”Das was die Daten aussagen ist das Problem”)

Hinweis: Diese Seite ist noch in Bearbeitung! Die Deliktsgruppen sind weder ausgereift, noch abgeschlossen – sie können sich jederzeit ändern!

(1) Verarbeitung der Daten

Folgende Delikte werden hier von mir zusammengefasst:

  • Verbreitung (an sich legaler) pornographischer Inhalte, §184 I StGB
  • Verletzen der Vertraulichkeit des gesprochenen und geschriebenen Wortes, §§201, 202 StGB
  • Verletzen des höchstpersönlichen Lebensbereichs, §201a StGB
  • Ausspähen von Daten, §202a StGB
  • Abfangen von Daten, §202b StGB
  • Vorbereitung der Daten nach §§202a, 202b StGB, §202c StGB
  • Sabotage, §§303a, 303b StGB
  • Betrugsdelikte, §263, 265a StGB
  • Urkundsdelikte, §§267, 268, 269, 270, 274 StGB
  • Abhören, §89 TKG
  • Urheberrecht und Strafrecht, §106ff. UrhG
  • Wettbewerbsrecht, §§17, 18 UWG
  • Datenschutzrecht, §§43, 44 BDSG

(2) Inhalt der Daten

In diesem Bereich unterscheide ich nicht nach Normen (da zu weitreichend), sondern setze an der Art des Inhalts an. Dabei unterscheide ich zur Zeit vier Kategorien:

  • Personaler Bereich, betroffen in erster Linie von Beleidigungen etc., §§185ff. StGB
  • Verbotene sexuelle Inhalte, die an sich schon verboten sind (u.a. Kinderpornographie, Tierpornographie)
  • Verbotene gewalttätige Inhalte, u.a. §131 StGB
  • Extremistische Inhalte, die verschiedene Delikte erfüllen können (Volksverhetzung, verwenden verfassungsfeindlicher Symbole etc.)

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